Schönheitsoperationen bei älteren Menschen sind überhaupt nichts ungewöhnliches mehr. Nach Erhebungen lassen sich rund sieben Prozent der über 60-Jährigen operativ verschönern. Bei Männern stehen Bauchdeckenstraffungen oft an erster Stelle der Wunschliste. Ältere Frauen neigen neben Botox-Behandlungen zu Schönheitsoperationen wie Brust- und Lidstraffungen. Viele Senioren möchten aktiver Teil unserer Gesellschaft sein und sich durch Schönheitsoperationen körperlich und seelisch schöner füllen. Das gesundheitliche Risiko einer Schönheitsoperation ist bei älteren Patienten im Prinzip nicht größer als bei den jüngeren“, betont viele Fachärzte. Die Wundheilung dauere zwar länger, wenn man älter werde, „beim Facelift ist dies aber sogar von Vorteil. Die Narben verheilen meist unsichtbar". Nach Fachpublikationen in den USA und Deutschland kommt es bei Patienten über 70 Jahren nicht häufiger zu Komplikationen als bei Patienten im Altersdurchschnitt von rund 57. Bestehende Gesundheitsprobleme wie Herz- und Lungenkrankheiten, Diabetes und Bluthochdruck, aber auch Rauchen und die Einnahme bestimmter Medikamente, zum Beispiel blutgerinnungshemmende Mittel, seien jedoch Risikofaktoren
Schönheitsoperationen stehen bei vielen Bürgern ganz oben auf der Wunschliste. Vor allem Brustvergrößerungen, Nasen- und Lidkorrekturen und Fettabsaugungen sind populäre Eingriffe im deutschsprachigen Raum. Schönheitsoperationen führen qualifizierte Fachärzte durch, die in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie ausgebildet sind. Die Plastische Chirurgie kann auch ästhetische oder kosmetische Operationen beinhalten. Vor allem der sichtbare Bereich wird hier behandelt, aber auch wiederherstellende Eingriffe bei Organen. Die Ästhetische Chirurgie ist eine Hauptrichtung in der Plastischen Chirurgie wie auch andere Bereiche, unter anderem die Handchirurgie. Wird ein Organ rekonstruiert oder geformt kann man von einem Eingriff in der Plastischen Chirurgie sprechen. Plastische Operationen können wiederrum unterteilt werden, zum Beispiel in Eingriffen, die unter dem Oberbegriff Orthopädie definiert sind, so zum Beispiel gibt es die Kreuzbandplastik bei gerissenen Kreuzbändern.
Begrifflichkeiten wie Schönheitschirurgie oder kosmetische Chirurgie werden in Ländern wie Deutschland nicht als eigentliches Fachgebiet gesehen. Auch hier fallen die Eingriffe in die medizinische Kompetenz der Fachärzte für Plastisch-Ästhetische Chirurgie. In Österreich gibt es das Fachgebiet Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie. Fachgebiete, die sich in der Schönheitsmedizin entwickelt haben, sind recht junge Fachgebiete. Viele der Dachorganisationen blicken auf eine Geschichte der letzten dreißig bis vierzig Jahre zurück. Seit den 1970er Jahren ist die Forschung und Behandlung bei Schönheitsoperationen immens weitergeschritten. Nicht nur die Operationstechniken und Materialien haben sich seit dem Jahrtausendwechsel stark weiterentwickelt, sondern auch die Kommunikationsstrukturen beim Erfahrungsaustausch von Ärzten, die in ästhetisch-plastischen Behandlungsbereichen tätig sind.
Neben der Qualifikation des Facharztes ist natürlich die Erfahrung ein zentrales Thema bei der Wahl der richtigen Dienstleister. Der Preis alleine ist sicherlich ein Thema für den Patienten, allerdings kein logischer Denkansatz zur Behandlungsqualität. Es gibt eine Reihe an Rechtsfragen, die bei Schönheitsoperationen auftauchen. Aspekte wie der Arztvertrag, das Honorar, die Aufklärung oder die Beweislast spielen in Deutschland eine zentrale Rolle. Rechtsverfolgungen im Ausland bei Behandlungsfehlern sind ein Thema für sich und ohne einen ausländischen Fachanwalt undurchsichtig. Wichtig ist vor allem der Arztvertrag, der sich auf eine sachgerechte Durchführung beschränkt und nicht mit einem Behandlungserfolg gleichzusetzen ist.
Es gibt in Deutschland keine ästhetische Erfolgsgarantie, ebenso wenig eine Garantie auf Gesundheit. Zur Aufklärung gehören wesentliche Faktoren wie eine detaillierter Kostenvoranschlag mit allen Behandlungspositionen wie der Nachbehandlung und natürlich die lückenlose Risikoaufklärung. Der Aufklärungsbogen ist hier ein hilfreiches Dokument, allerdings muss darüber hinaus eine persönliche und fachliche Aufklärungsarbeit geleistet werden. Unerfreuliche Themen wie Schadenersatz landen in der Regel in der juristischen Schublade. Folgeeingriffe, die sich durch Schönheitsoperationen ergeben, werden heute meistens nicht mehr von den Kassen bezahlt. Auch hier muss jeder einzelne Fall geprüft werden.