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Naturheilpraktiker

Das Berufsbild des Heilpraktikers

In Deutschland arbeiten in der Naturheilkunde rund 20 000 Heilpraktiker, die vor allem als Selbstständige praktizieren. Heilpraktiker ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung. Rechtliche Grundlagen legt das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, kurz Heilpraktikergesetz. Unter Bestallung versteht man Approbationsordnungen für akademische Heilberufe wie Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder Apotheker. In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Ausbildung, allerdings in den Bundesländern spezifische Zulassungsvoraussetzungen.

Die Zulassungsvoraussetzungen müssen durch einen Amtsarzt überprüft werden. In der Regel dauert die Ausbildung zum Heilpraktiker zwei bis drei Jahre und vermittelt genügend Kenntnisse zur schriftliche und mündlichen Prüfung bei der amtlichen Zulassung. Eine staatlich einheitliche Heilpraktikerprüfung bei der amtsärztlichen Prüfung bzw. der Zulassung gibt es nicht, so dass man die Vorschriften der Bundesländer beachten muss. Grundsätzlich ergibt sich die Zulassung aus dem Heilpraktikergesetz in der jeweiligen aktuellen Fassung.

Es gibt in Deutschland rund ein Dutzend Heilpraktikerverbände, die auch in der Ausbildung und Fortbildung spezielle Qualitätskriterien gestaltet haben. Viele Verbände unterhalten auch Schulen. In den letzten Jahren sind vor allem mehr Kooperationen zwischen Ärzten und Heilpraktikern räumlich entstanden.

Heilpraktiker können auch seit dem Jahr 1993 im Gebiet der Psychotherapie zugelassen werden. Heilpraktiker mit einer solchen Zulassung dürfen naturheilkundliche Verfahren bei körperlichen und seelischen Leiden durchführen. In Deutschland gibt es keine einheitlichen Begriffsregeln in den Bundesländern, bezüglich der Namen der psychotherapeutischen Praxen der Heilpraktiker, so gibt es Heilpraktiker (Psychotherapie) oder Psychotherapie (gem. Heilpraktiker-Gesetz). Psychotherapeutischen Praxen der Heilpraktiker bieten unter anderem Therapien an wie Autogenes Training oder auch systemische Therapien wie Familientherapien.

Im Heilpraktikerbereich herrscht in Deutschland Therapiefreiheit. In das Therapiespektrum gehören alternative Therapien, zum Beispiel die Homöopathie, die Traditionelle Chinesische Medizin, die Phytotherapie oder die Chiropraktik. Auch die Akkupunktur, die Aromatherapie oder ausleitende Verfahren in der Alternativmedizin werden angeboten. In der Regel bezahlt der Patient die Behandlungen selbst. Es gibt allerdings auch je nach Krankheitsbild Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen oder auch Kostenübernahmen der privaten Krankenversicherungen. In Deutschland dürfen bestimmte Krankheiten und Behandlungen von zugelassenen Heilpraktikern nicht behandelt bzw. durchgeführt werden, hierzu zählen unter anderem meldepflichtige Krankheiten, die Geburtshilfe, die Strahlentherapie oder sexuell übertragbare Geschlechtskrankheiten. Auch in der klassischen Zahnmedizin dürfen Heilpraktiker nicht tätig werden.

Die Werbung der Heilpraktiker unterliegt standesrechtlichen Werbevorschriften, die sich im Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens ableiten. In vielen Fällen sind es vor allem chronisch kranke Menschen, die neue Therapiewege über die Naturheilkunde suchen. Der Erfahrungen der Heilpraktiker bei der Auswahl der geeigneten Behandlungen ist sehr wichtig für den Therapieerfolg. In Österreich unterliegt die Heilkunst ausschließlich den Ärzten. In der Schweiz gibt es einige zugelassene Naturheilpraktiker in bestimmten Kantonen, die individuelle Gesundheitsgesetze haben.

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