Rund 70 Millionen Versicherte sind in den gesetzlichen Krankenkassen Mitglied. Es gibt verschiedenen Krankenkassenarten: zum Beispiel die regionalen Krankenkassen (AOK); die Ersatzkassen wie die Barmer (BEK); die Betriebskrankenkassen (BKK); die Innungskrankenkassen; die Knappschaften aus dem ehemaligen Bergbau; oder dieLandwirtschaftlichen Krankenkassen. Früher hatten die Krankenkassen unterschiedliche Beiträge, dies ist durch die Gesundheitsreform bzw. dem Gesundheitsfond seit dem Jahr 2009 nicht mehr gegeben. Es gibt derzeit (2009) einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent, der für alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gilt. Der Arbeitgeber bezahlt 8,2 Prozent und der Arbeitnehmer 7,3 Prozent. Ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent verbleibt beim Arbeitnehmer. Durch das Konjunkturpaket II sind die Beitragsätze gesenkt worden und der Zuschuss des Bundes wurde erhöht. Der Gesundheitsfond ist vereinfacht beschrieben ein Geldtopf, in dem alle einbezahlen und die Krankenkassen daraus ihr Geld bekommen. Die Krankenkassen bekommen einen pauschalen Betrag für die Versicherten, der nach bestimmten Patientenkriterien wie Alter, Geschlecht oder auch Krankheitsrisiko berechnet wird. Als Ausgleich für die Gesellschaftsaufgaben der Krankenkassen wurde eine Regelung zu ständigen Steuergeldern getroffen, die in den Gesundheitsfond einfließen. Bei der Abrechnung der Beiträge durch den Arbeitgeber blieb vieles gleich. Die Krankenkassen leiten die Beiträge letztendlich weiter an den Gesundheitsfond. Die Beitragsätze sind von der Bunderegierung solange eingefroren bis es neue Regelungen gibt. Vereinfacht gesagt muss der Gesundheitsfond zu 95 Prozent immer finanziert sein. Experten erstellen immer für das neue Jahr eine Prognose zur Einnahmen- und Ausgabensituation des Gesundheitsfonds. Seit dem Jahr 2009 sind auch die Honorare der Ärzte und die Arzneimittelversorgung neu geregelt worden.
Für die Versicherten hat sich durch den Gesundheitsfond einiges verändert. Ein Versicherungsbeitragsvergleich macht zwar jetzt keinen Sinn mehr, da alle die gleichen Beiträge verlangen, jedoch spielt die Wirtschaftlichkeit der Krankenkasse eine große Rolle. Reichen nämlich die zugewiesenen Finanzmittel des Gesundheitsfonds nicht aus, so kann die Krankenkasse für die Mitglieder einen Zusatzbeitrag verlangen. Sofern dies ohne Einkommensprüfung geschieht, kann die Krankenkasse bis 8 Euro pro Monat verlangen. Mit einer Einkommensprüfung darf die Krankenkasse bis ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens verlangen. Wirtschaftet die Krankenkasse gut, so kann eine Rückzahlung veranlasst werden. Man kann als die einfache Gleichung aufstellen: unwirtschaftliche Krankenkasse gleich teure Krankenkasse. Man wollte gesundheitspolitisch so den Wettbewerb zwischen den Kassen verbessern. Wie bei einigen gesundheitspolitischen Entscheidungen in der Vergangenheit auch, kann der zunehmende Wettbewerbsdruck auf die Kassen aber auch dem Versicherten zur Last fallen. Kritiker bemängeln zum Beispiel, dass es für die Krankenkassen jetzt weniger Sinn macht auf Gesundheitspräventionen zu setzen, da es für die Krankenkassen wirtschaftlicher sein kann auf Versicherte zu setzen, die 80 festdefinierte Krankheiten aufweisen, für die es Zuschläge aus dem Fond gibt. Der neue Gesundheitsfond könnte dazu führen, dass sich die Krankenkassenszene neu im Markt formiert. Bisher kleine und günstige Krankenkassen haben durch den Einheitsbeitrag eventueller keine Marktchancen mehr und werden in andere Gesellschaften übergehen.
Durch die zurückliegenden Gesundheitsreformen sind auch neue Regelungen für die private Krankensicherung eingetreten. Immerhin gibt es fast 30 Millionen private Voll- und Zusatzversicherungen, die nun davon betroffen sind. Bitte lesen sie hierzu den Artikel "Private Krankenversicherung" auf dem Dienstleistungsportal.