Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Individuelle Pflegeberatung

Die Pflegeberatung ist heute viel umfangreicher geworden. Eine der größten Krankenkassen in Deutschland, die Gmünder Ersatzkasse (GEK) mit 1,7 Millionen Mitgliedern, hat im Jahr 2008 einen Pflegereport vorgestellt, der detailliert auf die Pflegesituation in Deutschland eingeht. Nach dem Report hat sich nach Einführung der Pflegeversicherung die Quote der Pflegebedürftigen um ein Viertel erhöht. Die Pflegestufe I hat sich nach dem Report schleichend erhöht, während die Pflegestufen II und III rückläufig waren. Dabei lag der Anteil in der sozialen Pflegeversicherung bei der Pflegestufe I bei über 50 Prozent. Zu den führenden Leistungen der Pflegeversicherung gehören laut des Reports das Pflegegeld mit 50 Prozent und die stationären Leistungen mit 30 Prozent. Nur kleinere Prozentsätze betreffen die ambulante Pflege oder Pflegekombileistungen. Der Anstieg bei den Pflegebedürftigen in der Pflegeversicherung ist vor allem auf die Altersstrukturen und weniger auf die individuellen Risiken zurückzuführen. Seit Ende der 1990er Jahre gibt es laut des GEK-Reports rund 18 Prozent mehr Pflegeheime. Über die Hälfte der Pflegeheime sind in freigemeinnütziger Trägerschaft. Die privaten Pflegeheime machen rund 38 Prozent aus. Nur der Rest ist in öffentlicher Hand. Die meisten Pflegebedürftigen sind danach in Pflegheimen von freigemeinnützigen Wohlfahrtsverbänden wie dem deutschen Caritasverband oder der Diakonie untergebracht. Vor allem in den neuen Bundesländern haben die Non-Profit-Pflegeheime einen sehr hohen Marktanteil.

Seit dem Jahr 2009 gehört die Pflegeberatung zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige werden durch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater begleitet. Die individuellen Lebensumstände spielen hierbei eine zentrale Rolle. Es geht in der Pflegeberatung auch immer mehr um Themen wie neue Wohnformen, Finanzierungen oder Erhöhungen der Pflegeleistungen. Die Krankenkassen bauen hierbei ein Netzwerk an regionalen Pflegestützpunkten auf. Für Menschen, die nicht unbedingt in stationäre Pflege müssen, geht es vor allem um Angebote der häuslichen Pflege oder des betreuten Wohnens. Gerade das betreute Wohnen hat sich in den letzten Jahren als Alternative zu Pflegeheimen und der Hausversorgung etabliert. Die Krankenkassen müssen mit den ambulanten Dienstleistern Verträge abschließen. Viele Neuerungen sind mit der Pflegereform 2008 eingetreten. Diese Reform betrifft Themen wie neue Wohnformen, die Pflegezeit für berufstätige Angehörige, oder auch die Finanzierungen. Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen wollen, haben nach der Reform den Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bis zu sechs Monaten. Der Betrieb muss allerdings mehr als 15 Angestellte haben. Eventuell kann die Pflegeversicherung die Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld übernehmen. Neben dem Anspruch auf Pflegezeit der Angehörigen, können Arbeitnehmer auch bei akuten Fällen bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freigestellt werden. In einem solchen akuten Fall sollte man immer sofort mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Seit Juli 2008 werden zum Beispiel auch ambulante Sachleistungen schrittweise angehoben.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?