Für viele ältere Menschen sind die Pflege- oder Seniorenheime die geeigneten Einrichtungen im fortgeschrittenen Pflegefall. Auf die stationäre Pflege entfallen rund 30 Prozent der Kosten der Pflegeversicherung. Von rund zwei Millionen Pflegebedürftigen sind rund 30 Prozent in Pflegeheimen untergebracht. Nach einem Pflegereport der Gmünder Ersatzkasse sind seit dem Jahr 1999 rund 18 Prozent mehr Pflegeheime entstanden. Die meisten Pflegeheime sind in freigemeinnütziger Trägerschaft (53 Prozent). Hier ist vor allem die Caritas umtriebig. Gerade im Osten sind viele Pflegeheime in Trägerschaft der freien Wohlfahrtsverbände. Laut des GEK-Reports 2008 liegt der Marktanteil der privaten Pflegeheime bei 38 Prozent. Der Rest betrifft Pflegeheime in öffentlicher Trägerschaft. Vor allem haben die privaten Pflegeheime für ältere Menschen zugenommen - aber auch die freigemeinnützigen Heime haben in den letzten Jahren Zuwächse zu verzeichnen. Laut des Gmünder-Ersatzkassen-Reports 2008 liegt die durchschnittliche Pflegeanzahl pro Heim bei 73 Menschen. Die vollstationäre Dauerpflege steht bei den Heimplätzen an vorderster Stelle. Laut des Reports belaufen sich die Kosten für die vollstationäre Dauerpflege auf durchschnittlich 1.700 Euro in der Pflegestufe I. Bei Pflegestufe II wird die 2.000-Euro-Marke überschritten. Rund 2.500 Euro wird für die Pflegestufe III veranschlagt. Betroffen von stationären Pflegeheimunterbringungen sind vor allem Menschen, die typische Alterskrankheiten wie Demenz, Parkinson oder Schlaganfall aufweisen.
Die Versorgunglage selbst wird in dem Gmünder-Report als besser erachtet, als bei der Versorgung im häuslichen Bereich. Vor allem aber die ärztliche Versorgung bei Heimbewohnern muss in Zukunft noch verbessert werden. Vor allem die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heimen sollte verbessert werden. Grundlagen für eine bessere Pflege schafft das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, kurz Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft trat. Mit dem Gesetz sollen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen aus Qualitätssicht transparenter werden. Unter anderem gibt es jetzt Schulnoten für die Qualität der Pflegeleistungen. Mit einfachen Schulnoten für die Qualität sollen die Einrichtungen klar zu erkennen sein. Die Schulnoten sind Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) - 82 Einzelbewertungen fließen in die Prüfung ein. Es gibt vier Qualitätsbereiche, unter anderem die Pflege und medizinische Betreuung, den Umgang mit demenzkranken Bewohnern oder die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung. Veröffentlichungsstellen für die Noten werden für die Verbraucher geschaffen. Die Veröffentlichungen durch Gesetz sollen unter anderem im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen kommuniziert werden.
Gut sichtbar müssen die Veröffentlichungen der Pflegenoten auch an den Pflegeheimen oder Pflegediensten angebracht sein. Tauchen gravierende Mängel in der Pflegequalität auf, so erteilen die Landesverbände der Pflegekassen gegenüber den Pflegeeinrichtungen Maßnahmenkataloge, die mit Fristen zur Qualitätsverbesserung verbunden sind. Kommt zum Beispiel ein Pflegeheim oder ein Pflegedienst diesen Qualitätsverbesserungen nicht fristgerecht nach, so werden Sanktionen der Pflegekassen verhängt. Im schlimmsten Fall kann in Erwägung gezogen werden das Pflegeheim zu schließen. Über das Internet kann man sich über diese Themen zum Beispiel beim GKV-Spitzenverband (Pflegenoten) informieren. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Seit dem Jahr 2009 müssen die Krankassen auch Pflegeberatungen durchführen (s. Artikel Pflegeberatung).
Pflegeberatungen bieten auch die privaten Krankenkassen an. Im Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. sind 46 private Krankenkassen organisiert, unter anderen größere private Krankenkassen wie die Allianz, AXA, ARAG, DVK oder HanseMerkur. Eine hundertprozentige Tochter des Verbands der privaten Krankenversicherungen ist COMPASS - Die private Pflegeberatung. Privatversicherte bekommen bei COMPASS-Gesellschaft Informationen und Beratungen zu Pflegefragen nach § 7a Sozialgesetzbuch XI. Die Beratungen sind neutral und unabhängig. Über neun Millionen private Pflegeversicherungsnehmer sind die Ansprechpartner von Compass. Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH ist auch über das Internet zu finden. Bei Fragen kann man auf der Homepage E-Mails verschicken. Informationen, zum Beispiel zu Pflegeheimen, bekommt man unter anderem auch auf den Internetseiten der Wohlfahrtsverbände. Informationen bietet zum Beispiel auch der unter anderem interaktiv nach Angeboten der Verbandsmitglieder suchen.