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Inhaltsstoffe Kosmetika

Regelungen für Kosmtikprodukte

Wir konsumieren alle Kosmetikprodukte. Welche Regelungen gibt es eigentlich für die Schönheitsprodukte und sind sie auch für Menschen mit Allergien geeignet?

Das Wissen um Inhaltsstoffe bei kosmetischen Produkten ist vor allem für Menschen mit Allergien wichtig. Die Bestandteile bei den Produkten müssen auf der Packung kommuniziert werden. Die Reihenfolge der Inhaltsstoffe wird unter dem Begriff „Ingredients“ nach der Höhe der Konzentration angegeben. Ist ein Rohstoff unter einem Prozent vertreten, so erscheint er am Ende der Reihenfolge.

Es gibt für die Inhaltsstoffe eine einheitliche Nomenklatur über die INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredient). Die internationale Richtlinie umfasst die korrekte Angabe von Inhaltsstoffen. Seit dem Jahr 1997 ist das INCI-System in der EU gesetzlich vorgeschrieben. In den USA bestimmt die Nomenklatur das Personal Care Products Council. Für die INCI gibt es Vorgaben. Unter anderem müssen die Inhaltsstoffe nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge angegeben werden und die CI-Nummern der Farbstoffe müssen am Ende kommuniziert werden. Zum Rezepturschutz können die Hersteller einen siebenstelligen Code angeben und diesen auflisten. Die meisten gängigen Kosmetika müssen das INCI-System auf den Verpackungen beinhalten.

Mit den Inhaltsstoffen müssen nicht zwangläufig chemische Verbindungen gelistet werden. Riech- und Aromastoffe zur Parfümierung müssen im Gegensatz zu anderen Mitteln nicht einzeln aufgeführt werden. Um Allergikern mehr Verbrauchertransparenz an die Hand zu geben, müssen allerdings 26 Duftstoffe einzeln gekennzeichnet werden, die potenziell Allergien auslösen können. Es handelt sich hier um Duftstoffe, die europaweit die meisten Allergien auslösen.

Kennzeichnungspflichtige Duftstoffe veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Homepage. Man unterscheidet hier in Produkten, die wieder abgewaschen werden und Produkten, die auf der Haut und den Haaren verbleiben. Bestimmte Substanzen in kosmetischen Produkten sind speziell in der KosmetikV (Verordnung über kosmetische Mittel) reguliert.

In Kosmetika sind Stoffe verboten, die durch den „bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch“ zu gesundheitlichen Schädigungen führen können. Rechtliche Regelungen zu verbotenen Stoffen, Farbstoffen oder Konservierungsstoffen sind in der Verordnung über kosmetische Mittel definiert. Stoffe mit einer pharmakologischen Wirkung dürfen auch als ungeregelte Stoffe nicht in Kosmetika verwendet werden, da dass Produkt sonst als Arzneimittel eingestuft wird. Bei Naturkosmetik gibt es keine internationale Definition, die rechtlichen Bestand hat. Hier können Zertifizierungen von Verbänden und Organisationen eine Orientierung bieten.

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