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Ringelrötelninfektion

Ringelrötelninfektion

Ein Virus mit der wissenschaftlichen Bezeichung "Parvovirus B19" ist für Ringelrötelninfektion verantwortlich. Umgangssprachlich wird die Virusinfektion auch Ohrfeigenkrankheit genannt, was sich auf den roten Hautausschlag an den Wangen bezieht.  Ringelröteln-Epidemien, die vor allem in der kalten Jahreszeit in Schulen oder Kindergärten auftreten, sind nicht hochansteckend wie zum Beispiel Masern oder Windpocken.

Ringelrötelninfektionen haben nichts mit den Rötelninfektionen zu tun und sind durch die charakteristischen Hautausschläge gekennzeichnet. Oft treten aber auch keine oder leichte Infektionsbeschwerden auf, so dass die Infektion nicht immer erkannt wird. Übertragen wird die Infektion durch Tröpfcheninfektionen, zum Beispiel beim Niesen oder Hautkontakt. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel ein bis zweieinhalb Wochen.

In der ersten Infektionsphase treten Symptome wie Fieber oder Muskel- und Kopfschmerzen auf. Rund eine Woche nach den ersten Symptomen beginnen bei einigen Kindern die typischen Hautauschläge, die meist im Gesicht - vor allem an den Wangen - mit Rötungen beginnen. In der Folge kommt es vor allem an den Schultern, Armen und Beinen zu Fleckenbildungen, die sich zunehmend in verschiedenen charakteristischen Formen auf der Haut zeigen. Die Ausprägung der Hautausschläge ist sehr individuell und führt oft zu keinen nennenswerten Symptomen wie Juckreiz. Die Ausschläge können über mehrere Wochen auftreten.

Oft heilt die Virusinfektion in zwei Wochen ab. Die Hautschläge können aber noch einige Wochen bleiben und werden vom Arzt behandelt, wenn Symptome wie Juckreiz auftreten. Wie bei anderen Infektionskrankheiten auch, steigt das Komplikationsrisiko mit dem Alter. Von den Ringelröteln sind in unseren Breiten vor allem Kinder zwischen fünf und sechszehn Jahren betroffen.

Infektionskomplikationen sind vor allem bei schwangeren Frauen gefürchtet, da die Ringelrötelninfektionen zu organischen Schädigungen des Kindes führen können, die sich zum Beispiel durch Wasseransammlungen in Organen zeigen. Man sollte Geburtsgefahren, die durch Infektionen auftreten können, immer mit dem Arzt besprechen und auf den Impfstatus eingehen. Der Arzt kann bei der Schwangeren über eine Blutuntersuchung die Antikörper gegen den Virus prüfen lassen. Impfungen gegen den Parvovirus B19 gibt es bisher nicht.

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